Anmerkung: | "1937 erhielt die Tätigkeit als »Führerin« im Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend (RADwJ) den Status eines regulären Berufs. Ein hierarchisch gegliedertes Führerinnenkorps und ein eigenes mehrstufiges Schulsystem, das der Führerinnennachwuchs zu durchlaufen hatte, entstanden. Nachdem zu Kriegsbeginn die Arbeitsdienstpflicht für Mädchen eingeführt worden war, gab es einen großen Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen. Juristinnen etwa, die seit 1936 nicht mehr Richterinnen werden durften und auch häufig aus leitenden Verwaltungspositionen verdrängt wurden, konnten im RADwJ Karriere machen." |